Luftreinhalteplan Görlitz
Luftreinhalteplan Görlitz
Das ehemalige Regierungspräsidium Dresden - seit 01.08.2008 Landesdirektion Dresden - hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und der Stadt Görlitz einen Luftreinhalteplan erarbeitet, der Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festlegt.
Er ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Görlitz am 22.4.2008 in Kraft getreten und hier zum Download verfügbar.
Seit 01.08.2008 ist das Landratsamt Görlitz zuständig.
- Luftreinhalteplan Görlitz (*.pdf, 2,12 MB) Stand: 22.4.2008
- Emissionskarten (Nr. 1 - 8) (*.pdf, 4,61 MB)
- Immissionskarten (Nr. 9 - 24) (*.pdf, 4,22 MB)
Hintergrund zum Luftreinhalteplan
Auslöser für die Erstellung des Luftreinhalteplans Görlitz war die Überschreitung der zulässigen Anzahl der Grenzwertüberschreitungen für Partikel PM10 im Jahr 2005. Mit 43 Überschreitungen wurde sie acht Mal zu häufig überschritten.
Da durch die Modellierung für Görlitz nur geringe Zusatzbelastungen ausgewiesen wurden, enthält der jetzt verabschiedete Plan keine kurzfristigen, sondern nur auf lange Sicht zu realisierende Maßnahmen, die dem Verschlechterungsverbot folgend eine Verschlechterung der Luftqualität vermeiden und den Erhalt der jetzigen „guten“ Luftqualität sichern sollen.
Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Sektor Energie:
- Erhalt der Fernwärmeversorgung in den Satzungsgebieten Königshufen, Innenstadt Nord, Rauschwalde, Südstadt und Weinhübel (laufend*)
- Modernisierung des Heizwerkes Groszowa in Zgorcelec mit Hilfe von Mitteln des BMU (2008 - 2010*)
Sektor Verkehr:
- Umsetzung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen (laufend*)
- Erhalt der Straßenbahn (Erhalt bis 2017 vom Stadtrat beschlossen; Neutrassierung nach finanzieller Sicherstellung*)
- Verlagerung des Busbahnhofs (nach Förderzusage durch das die Landesdirektion Dresden*)
Sonstiges:
- Erweiterung und Vernetzung des Stadtgrüns sowie Straßenrandbegrünung (laufend*)
- Schutz des Baumbestandes durch neue Baumschutzsatzung (spätestens nach Vorliegen der Musterbaumschutzsatzung des Freistaates Sachsen*)
- Erhalt der vorhandenen Frischluftentstehungsgebiete und Verbesserung der Durchlüftung (2008*)
* Umsetzungshorizont