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Stand der Technik / Einsatz der Besten Verfügbaren Technik (BVT)

Grundsätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Anlagen

Die industrielle und gewerbliche Produktion ist in vielen Fällen mit erheblichen Emissionen von Luftschadstoffen verbunden.

Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger, industrieller und gewerblicher Anlagen sind daher gemäß § 5 Absatz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, ihre Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass:

  • schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (Schutzgrundsatz),
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, gegen erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird (Vorsorgegrundsatz),
  • Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden, insbesondere durch Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen,
  • und Energie sparsam und effizient verwendet wird.

Stand der Technik - Genehmigungs- und Überwachungspraxis

Foto: Kraftwerk Boxberg

Foto: Kraftwerk Boxberg
(Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie)

Für die Genehmigungs- und Überwachungspraxis sind insbesondere die Regelungen der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) maßgebend.

Im Kapitel 5 dieser Vorschrift sind für einzelne Anlagenarten die Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik festgelegt.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie führt Analysen und Bewertungen zum aktuellen Stand der Technik durch und vermittelt diese Erkenntnisse an die Überwachungs- und Vollzugsbehörden.

Beste Verfügbare Technik

Eine wichtige Erkenntnisquelle im Hinblick auf den Stand der Technik stellen sogenannte BVT-Merkblätter (englisch »best reference documents«, kurz BREF-Dokumente) dar.

Diese beschreiben die Besten Verfügbaren Techniken bezüglich der medienübergreifenden Schadstoffminderung für die im Anhang I der Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) genannten Anlagenkategorien.

Die BVT-Merkblätter werden von Experten aus der Umweltverwaltung der EU-Kommission in Sevilla unter Mitwirkung von Vertretern aus Umweltbehörden, Umweltverbänden, Nichtregierungsorganisationen und der Industrie aus den EU-Ländern in technischen Arbeitsgruppen (englisch: Technical Working Groups) erarbeitet.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie koordiniert die Mitwirkung Sachsens im Rahmen der Erarbeitung bzw. Revision von BVT-Merkblättern.

Außerdem arbeitet das Landesamt in den entsprechenden Bund / Länder-Arbeitskreisen mit und vermittelt die gewonnen Erkenntnisse an die Überwachungs- und Vollzugsbehörden.

Facharbeitskreise »Immissionsschutz«

Für die Sicherung eines möglichst einheitlichen Verwaltungshandelns im Freistaat Sachsen wurden Facharbeitskreise »Immissionsschutz« gebildet.

In diesen Arbeitskreisen sind Fachspezialisten aus dem Umweltbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, der Überwachungs- und Vollzugsbehörden sowie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie tätig.

Die Arbeitskreise dienen dem Austausch von Informationen aus EU-, Bund- und Länderebene.

Zudem werden aktuelle fachliche Probleme diskutiert und Vorschläge zum Stand der Technik erarbeitet.

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