Hauptinhalt

Durchführung von Geräteprüfungen

  • Jede Geräteprüfstelle hat bis zum 31.03. eines jeden Jahres dem LfULG eine Zusammenstellung (»Jahresmeldung«) aller im Vorjahr unter Veranlassung des § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV durchgeführten Prüfungen mittels Formblatt (s. u.) digital zuzusenden.
zurück zum Seitenanfang