Genehmigungsstatistik Windenergieanlagen
Stand: 31. März 2025
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien gehört zu den zentralen politischen Zielen des Freistaates Sachsen. Angesichts wachsender Anforderungen an den Klimaschutz und die Reduktion fossiler Brennstoffe verfolgt Sachsen das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich auszuweiten. Mit der Umsetzung des Flächenziels von 2,0 % gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz, das nach § 4a Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) bis 2027 erreicht werden soll, ist in den kommenden Jahren mit einer Vielzahl weiterer Genehmigungsverfahren zu rechnen. Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Energiewende sind zügige Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
Diese Übersicht gibt einen aktuellen Einblick in den Stand der Genehmigungen, die Entwicklung der Genehmigungsverfahren sowie die erzielten Fortschritte im 1. Quartal 2025. In Sachsen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring, das quartalsweise für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen durchgeführt wird. Dies betrifft Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen finden Sie auf folgender Seite: Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
Fünf neue Windenergieanlagen im 1. Quartal 2025 genehmigt
Der Berichtszeitraum umfasst das 1. Quartal 2025. In diesem Zeitraum wurden im Freistaat Sachsen in 3 Verfahren 5 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 32 Megawatt nach dem BImSchG genehmigt.
Hohe Dynamik bei den Genehmigungsverfahren
Im 1. Quartal 2025 gingen 8 Anträge auf Vorbescheid für 22 Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von rund 96 Megawatt sowie 7 neue Anträge auf Vollgenehmigung für insgesamt 26 Anlagen mit einer Nennleistung von rund 174 Megawatt ein.
Zum Stichtag 31. März 2025 befanden sich 60 Vorhaben mit 200 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt rund 1.243 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum 1 Antrag für insgesamt 7 Anlagen zurückgezogen. Bei 1 Vorhaben mit 2 Anlagen wurde ein positiver Vorbescheid erteilt.
- Karte: Überblick über die derzeit beantragten, genehmigten und betriebenen Windenergieanlagen
- Tabelle zum Überblick über die derzeit laufenden Genehmigungsverfahren (*.pdf, 0,44 MB)
Repowering: Weniger Anlagen, höhere Leistung
Im 1. Quartal 2025 umfassten 13 Verfahren insgesamt 31 neue Anlagen im Rahmen eines Repoweringprojekts. Dabei sollen 41 Bestandsanlagen zurückgebaut werden. Der Nettozubau durch diese Repoweringprojekte beträgt 114 Megawatt.
Flexibilisierungsklausel findet Anwendung
Die Flexibilisierungsklausel nach § 20 SächsLPlG ermöglicht Abweichungen von der Festlegung Z 5.1.3 des Landesentwicklungsplans 2013 sowie von entsprechenden Festlegungen in den Regionalplänen – sofern die betroffenen Gemeinden zustimmen. Diese Klausel wurde bei 7 laufenden Vorhaben mit insgesamt 28 Anlagen angewendet.
Erweiterung auf Waldstandorte
Im 1. Quartal 2025 wurden 4 Vorhaben mit 27 Anlagen bearbeitet, die zumindest teilweise auf Waldstandorten geplant sind. Im Berichtszeitraum wurde jedoch noch keine dieser Anlagen genehmigt.
Unterschreitung des Mindestabstands von 1.000 Metern mit Zustimmung
In 15 Verfahren mit 55 Anlagen unterschritten einige Anlagen den Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung. Die betroffenen Gemeinden wurden gemäß § 84 der Sächsischen Bauordnung beteiligt.
Da viele dieser Vorhaben noch nicht vollständig geprüft wurden, ist für einige eine abschließende Bewertung der Abstandsregelung derzeit nicht möglich. Dies gilt insbesondere für Vorbescheidverfahren, da hier die genauen Standortkoordinaten der Anlagen oft noch nicht feststehen.
Gemeinden können selbst Flächen für Windenergie ausweisen
Die Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Absatz 5 Baugesetzbuch ermöglicht es Kommunen, selbst Flächen für Windenergie auszuweisen. Diese Regelung kam im 1. Quartal 2025 in keinem Verfahren zur Anwendung. Bei einem Teil der Verfahren ist die Anwendung jedoch noch offen.