Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann finden Sie auf diesen Seiten die entsprechenden Informationen und Anleitungen um die erforderlichen Anträge oder Anzeigen zu erstellen und bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Die Antragstellung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist im Freistaat Sachsen seit dem 1. März 2020 nur noch auf Grundlage der Elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragsstellung (ELiA) möglich.
Mit ELiA können Sie
- Anträge für neue Anlagen erstellen,
- Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und
- Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen.
Bei ELiA handelt es sich um eine plattformunabhängige JAVA-Anwendung mit automatischer Update-Funktion, die auf XML-Datenstrukturen basiert. Es besteht die Möglichkeit einer Anbindung an den Verbund Virtueller Poststellen (VPS) „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) und somit eines medienbruchfreien und rechtsverbindlichen elektronischen Antragversands. Mit dem Programm können Betriebe beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragsteller finden eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.
Das Programm wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
ELiA ist ein Kooperationsprojekt, in dem folgende Länder (einschließlich Sachsen) zusammenarbeiten:
Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren.
Aktuell steht die Version 2.8 für Sachsen zur Verfügung.
Mit der Weiterentwicklung zur Version 2.8 sind folgende Funktionalitäten neu in das Programm aufgenommen worden, mit denen unter anderem Wünsche und Anregungen aus dem Anwenderkreis umgesetzt wurden:
- Der Import von Daten im CSV-Format (z. B. aus Microsoft Excel) in Formular 3.5 ist mit dieser Version möglich.
- Formular 6.1, Anlagensicherheit: Die Logik der Ankreuzmöglichkeiten hinsichtlich der Bearbeitung der Folgeformulare wird korrigiert.
- Formular 3.3, Anlagenstruktur: Hier kann die Anlagenstruktur nun genau so abgebildet werden, wie in Formular 1.1 eingetragen.
- Sofern das PDF-Dokument des Antrags mit dem kapitelweisen PDF-Export erzeugt wurde, wird mit dieser Version nun auch ein Inhaltsverzeichnis dazu erstellt.
- Formular 14.3a, UVPG: Ergänzung des Auswahlpunktes Nr. 5 für eine freiwillige UVP bei Änderungsvorhaben.
- Formularsatz 16.1, Windenergieanlagen, wurde geändert bzw. ergänzt.
- Kapitel 9, Abfall, wurde um ein Freitextformular 9.5 für Angaben zur Abfallvermeidung ergänzt.
- Formular 9.2, Angaben zum Entsorgungsweg, wurde mit einer Memory-Funktion für wiederholt gleichlautende Entsorger-Angaben versehen.
- Formular 1.1: Hier wurde ein Datenschutzhinweis mit verpflichtender Kenntnisnahme eingefügt.
- Formular 1.1: Hier wurden die möglichen Verfahrensarten unter Berücksichtigung von § 16b BImSchG angepasst.
Achtung: Ein Upgrade auf ELiA 2.8 erfordert eine einmalige Neuinstallation, wobei auf eine Deinstallation der Version 2.7 verzichtet werden kann.
Zur Nutzung der Programmversion 2.8 stehen Installationsquellen für die durch die Hersteller in Pflege befindlichen Windows-64-Bit, Windows-32-Bit und Mac-OS-Betriebssysteme unter den angegebenen Links zur Verfügung.
Auch die Version 2.8 des Antragstellungsprogramms funktioniert unter Windows-Betriebssystemen unabhängig von der auf Ihrem Rechner installierten JAVA-Version. Die JAVA-Laufzeitumgebung ist in das Programm integriert und wird in zeitlichen Abständen durch manuelle Neuinstallation des Programms zwecks Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung aktualisiert.
Die Funktion für das automatische Update über das Internet nutzt die eventuell vorhandenen Konfigurationseinstellungen für einen Internet-Proxy-Server. Wird diese Konfiguration nicht automatisch erkannt, werden Sie zur manuellen Angabe des in Ihrem lokalen Netzwerk verwendeten Internet-Proxy-Servers aufgefordert.
Hilfefunktionen zum Umgang mit dem Programm können im Programm selbst gestartet werden. Eine Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie unter „Dokumente zu ELiA“
Downloadlinks
Windows
Mac OS
- Start EliA 2.8 / Mac OS (bitte TXT-Datei mit zusätzlichen Hinweisen zur Installation beachten)
Nach der Installation starten Sie ELiA über die Verknüpfung auf Ihrem Desktop.
ELiA aktualisiert sich nach dem Start zukünftig automatisch (bei Verbindung Ihres PC mit dem Internet) sobald eine neue Version im Internet vorliegt. Die Funktion für das automatische Update über das Internet nutzt die eventuell vorhandenen Konfigurationseinstellungen für einen Internet-Proxy-Server. Wird diese Konfiguration nicht automatisch erkannt, werden Sie zur manuellen Angabe des in Ihrem lokalen Netzwerk verwendeten Internet-Proxy-Servers aufgefordert. Sie können aber ELiA nach der Installation grundsätzlich auch „offline“ (ohne Internetverbindung) benutzen.
Über den Postweg
Der Antrag wird derzeit noch in Papierform und in elektronischer Form (CD-ROM, Datenstick etc.) benötigt. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Der Datenträger soll ausschließlich die durch ELiA bereitgestellte Container-Datei beziehungsweise deren gesamten Inhalt enthalten.
Ihren Antrag senden Sie bitte an die im Antrag ausgewählte Genehmigungsbehörde.
Elektronischer Versand mittels Governikus oder andere elektronische Übermittlungswege
Eine elektronische Übermittlung der Daten ist möglich. Für den Versand des Antrages in digitaler Form gibt es aus ELiA heraus für den Antragsteller folgende Möglichkeit:
Ein fortschrittlicher, sicherer und mit qualifizierter Signatur auch rechtsverbindlicher Weg, den Antrag elektronisch an die Genehmigungsbehörde zu übermitteln, ist der Versand mit Hilfe eines EGVP. Derzeit sind Postfächer in den Landratsämtern Erzgebirgskreis, Leipzig, Nordsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau, sowie in der Stadt Dresden und in der Landesdirektion Sachsen eingerichtet. Unabhängig davon ist es in Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde auch möglich, andere Übermittlungswege zu nutzen.
Für alle elektronisch übermittelten Anzeigen und Anträge werden weiterhin Papierexemplare benötigt, deren Anzahl mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abzustimmen ist.
ACHTUNG!: Auf Grund von Änderungen im Geschäftsmodell der Governikus GmbH kann die in ELiA angebundene Software Governikus Communicator Justiz Edition nicht mehr installiert werden. Alle Anwender, die vor dem 01.07.2022 ein entsprechendes Postfach mit der Software Governikus Communicator Justiz Edition genutzt haben, können ihre Anträge derzeit noch auf diesem Wege an die vorgenannten Genehmigungsbehörden übermitteln. Ein Nachfolgeprodukt für die Governikus Communicator Justiz Edition einschließlich dessen Anbindung an ELiA werden aktuell geprüft.
Sobald eine Lösung zur Verfügung steht, werden wir an dieser Stelle entsprechend informieren und auch die Genehmigungsbehörden als Ihre Ansprechpartner werden diese Information erhalten.
Solange die Versandmöglichkeiten eingeschränkt sind, kann die Antragsdatei auch auf konventionelle Weise an die Genehmigungsbehörde übermittelt werden (s. o.).