Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
Aufgrund von § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet, für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß 4. BImSchV ausgehende Luftemissionen zu erklären. Anlagen, die von dieser Berichtspflicht ausgenommen sind, werden abschließend in § 1 d. 11. BImSchV aufgezählt.
Von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung können Betreiber auf Antrag im Einzelfall befreit werden (vgl. § 6 d. 11. BImSchV »Ausnahmen«).
Der erste Erklärungszeitraum war das Kalenderjahr 2008. Aktuell ist die Emissionserklärung alle vier Jahre im Folgejahr abzugeben.
Folgende Termine sind im Folgejahr des jeweiligen Berichtsjahres zu beachten:
30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung
31.05. - Abgabe der Emissionserklärung
30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Hinweis für das Berichtsjahr 2024:
Die Emissionserklärungen nach 11. BImSchV werden mit dem Datenerfassungssystem BUBE-Online durchgeführt. Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des Datenerfassungssystems. Da das entsprechende Modul für die Emissionserklärung nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden konnte, ist eine Erfassung der Emissionsdaten und die Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 noch nicht möglich. Die Betreiber wurden hierüber von ihrer zuständigen Behörde Anfang des Jahres informiert. Über den genauen Zeitpunkt, zu dem die Abgabe der Emissionserklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV über BUBE-Online erfolgen kann, werden die zuständigen Behörden rechtzeitig informieren. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Jahr 2024 bleiben.
Nähere Informationen zur Emissionserklärung
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Peter Gamer
Besucheradresse:Söbrigener Straße 3a
01326 Dresden Pillnitz
Telefon: 0351 2612-5200
E-Mail: Peter.Gamer@lfulg.sachsen.de
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Maria Mühlner
Besucheradresse:Söbrigener Straße 3a
01326 Dresden Pillnitz
Telefon: 0351 2612-5218
E-Mail: Maria.Muehlner@lfulg.sachsen.de