Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
Aufgrund von § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet, für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß 4. BImSchV ausgehende Luftemissionen zu erklären. Anlagen, die von dieser Berichtspflicht ausgenommen sind, werden abschließend in § 1 d. 11. BImSchV aufgezählt.
Von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung können Betreiber auf Antrag im Einzelfall befreit werden (vgl. § 6 d. 11. BImSchV »Ausnahmen«).
Der erste Erklärungszeitraum war das Kalenderjahr 2008. Aktuell ist die Emissionserklärung alle vier Jahre im Folgejahr abzugeben.
Folgende Termine sind im Folgejahr des jeweiligen Berichtsjahres zu beachten:
30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung
31.05. - Abgabe der Emissionserklärung
30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Hinweis für das Berichtsjahr 2024:
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.
Nähere Informationen zur Emissionserklärung
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Peter Gamer
Besucheradresse:Söbrigener Straße 3a
01326 Dresden Pillnitz
Telefon: 0351 2612-5200
E-Mail: Peter.Gamer@lfulg.sachsen.de
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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Maria Mühlner
Besucheradresse:Söbrigener Straße 3a
01326 Dresden Pillnitz
Telefon: 0351 2612-5218
E-Mail: Maria.Muehlner@lfulg.sachsen.de