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Berichtspflichten

Für die freigesetzten Emissionen von Anlagen, insbesondere von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sind regelmäßig verschiedene Berichtspflichten durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde zu erfüllen.

Zu diesen zählen insbesondere:
    der PRTR-Bericht nach E-PRTR-VO 166/2006/EG
    der GFA-Bericht nach der 13. BImSchV und 17. BImSchV sowie
    die Emissionserklärung nach der 11. BImSchV

Die Berichterstattung erfolgt mittels der bundeseinheitliche Software »BUBE-online« (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung).

Durch die zuständigen Behörden werden die von den Betreibern hinterlegten Daten geprüft. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) fasst die berichteten und geprüften Daten zusammen und übermittelt diese anschließend über das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) an das Bundesumweltministerium (BMU) bzw. Umweltbundesamt (UBA).

Zugangsdaten für BUBE-online werden durch die zuständige Überwachungsbehörde an die Betreiber in geeigneter Form übersandt.

Bitte beachten Sie, dass für das Berichtsjahr 2021 eine Information durch die zuständige Behörde über die Erstellung und Abgabe der Berichte nach dem/r jeweiligen Gesetz bzw. Verordnung erfolgt.

 

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