Weitere Veröffentlichungen und Hinweise
Preissteigerung für Sicherheitsleistungen gemäß § 35 Abs. 5 BauGB
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) haben am 12. Januar 2016 gemeinsame Hinweise zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung gemäß § 35 Abs. 5 BauGB veröffentlicht.
Ergänzend hierzu wurde am 6. Februar 2025 ein Erlass zur Berücksichtigung von Preissteigerungen bei Sicherheitsleistungen veröffentlicht. Darin wird die Ermittlung der Preisentwicklung konkretisiert.
- Gemeinsame Hinweise des SMUL und des SMI zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung gemäß § 35 Abs. 5 BauGB, SMUL und SMI, Stand 12. Januar 2016 (*.pdf, 4,46 MB) Hinweis: Datei ist nicht barrierefrei
- Erlass zur Beachtung der Preissteigerung für Sicherheitsleistungen gemäß § 35 Abs. 5 BauGB, SMUL, Stand 6. Februar 2025 (*.pdf, 0,12 MB) Dokument ist barrierefrei. Eine Kopie des Originals kann bei Bedarf bei Referat 46 »Immissionsschutz, Störfallvorsorge« des SMUL angefordert werden.