Hauptinhalt

Weitere Veröffentlichungen und Hinweise

Preissteigerung für Sicherheitsleistungen gemäß § 35 Abs. 5 BauGB

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) haben am 12. Januar 2016 gemeinsame Hinweise zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung gemäß § 35 Abs. 5 BauGB veröffentlicht.

Ergänzend hierzu wurde am 6. Februar 2025 ein Erlass zur Berücksichtigung von Preissteigerungen bei Sicherheitsleistungen veröffentlicht. Darin wird die Ermittlung der Preisentwicklung konkretisiert.

zurück zum Seitenanfang