Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann finden Sie auf diesen Seiten die entsprechenden Informationen und Anleitungen um die erforderlichen Anträge oder Anzeigen zu erstellen und bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Ab dem 1. Mai 2025 wird in Sachsen für die Antragstellung nach dem BImSchG der Onlinedienst ELiA Online verpflichtend eingeführt und löst die bisher genutzte Antragstellung mittels ELiA 2.8 ab. ELiA Online ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden.
- Mit ELiA Online können Sie Genehmigungsanträge für Neuanlagen, für Änderungen bestehender Anlagen und für Anzeigen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen erstellen.
- Übergangsfrist: Bereits begonnene Anträge können in Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde weiterhin mit ELiA 2.8 abgeschlossen werden; ELiA Online sollte jedoch die Vorzugsvariante sein.
Hinweis: Der Support für ELiA 2.8 wird zum 30. Juni 2025 eingestellt. Eine Nutzung des Programms ist aber über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin möglich. - Migration: Eine Teilmigration der Antragsdaten von ELiA 2.8 nach ELiA Online ist möglich.
- Registrierung: Für die Nutzung von ELiA Online ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline und das Anlegen eines Servicekontos erforderlich. Die Nutzung von ELiA Online ist nur mit einem Elster-Organisationszertifikat möglich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen. Bitte nutzen Sie dazu die folgende Anleitung:
Weitere Informationen finden Sie unter »Dokumente zur Registrierung«.
ELiA steht für »Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung« und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden. Die Antragsteller finden eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und werden durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.
ELiA Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden.
ELiA Online wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen.
ELiA Online wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von Schleswig-Holstein zusammen mit der Länderkooperation ELiA entwickelt. In der Länderkooperation sind alle Länder außer Baden-Württemberg vertreten.
ELiA Online ist erreichbar über https://elia-online.de/. Des Weiteren kann der Onlinedienst über die Verwaltungsportale Amt24 sowie die Servicesuche.Bund aufgerufen werden.
In beiden Portalen können Sie über die Postleitzahl des Anlagenstandortes und die Angabe der Verwaltungsleistung (Antrag oder Anzeige) die zuständigen Behörden identifizieren und den Onlinedienst aufrufen.
Für den Start der Antragsbearbeitung können Sie die folgende Anleitung nutzen:
Eine parallele Antragsbearbeitung durch mehrere Personen ist unter bestimmten Bedingungen (Sperrung auf Formularebene) möglich.
Achtung: Im Moment ist es noch nicht möglich, dass Antragsteller und Entwurfsverfasser, sofern es sich um Unternehmen mit unterschiedlichen Steuernummern handelt, einen Antrag gemeinsam auf einem Dashboard erstellen, bearbeiten und versenden können.
Die Fertigstellung und der Versand der erstellten Anträge oder Anzeigen erfolgen über das Menü »Antragsunterlagen einsehen, erstellen und versenden«. Sie können folgende Antragsunterlagen bzw. Antragspakete erstellen:
- ein ausgewähltes Kapitel (Abschnitt) als PDF,
- der Gesamtantrag als .zip mit PDF, XML und Anhängen und
- der Gesamtantrag als .zip mit PDF-kapitelweise, XML und Anhängen.
Bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung können für die Auslegung Antragsexemplare (PDF) mit unkenntlich gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen generiert werden.
Für mit ELiA Online erstellte und eingereichte Anträge sind grundsätzlich keine (zusätzlichen) Papierexemplare erforderlich. Dies gilt nicht, wenn der Antragsteller bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung der Auslegung des Antrags im Internet gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG widersprochen hat und eine Papierauslegung der Antragsunterlagen erfolgen soll.
Die elektronisch eingereichten Anträge und Anzeigen müssen nicht unterschrieben und auch nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (als Schriftformersatz) versehen sein. Der Antrag bzw. die Anzeige ist bei der Behörde als eingereicht anzusehen, wenn in ELiA Online in der Antragsübersicht zu den jeweiligen Antragsunterlagen beim Status der Vermerk »Einreichung versendet« erscheint.