Sondermessung Oßling

Luftgütemesscontainer der BfUL in Oßling
Luftgütemesscontainer der BfUL in Oßling. 
© BfUL

Anlass und Ziel der Sondermessung in Oßling von 2025 bis 2026.

Der Anlass für die Sondermessung 2025/2026 waren Bürgerbeschwerden bezüglich der Staubentwicklung im Umfeld des Steinbruchs Oßling.

Aufgrund dieser Staubbelastung und der damit verbundenen Beschwerden bat das Sächsische Oberbergamt im März 2025 das LfULG um die Durchführung von Staubmessungen in Amtshilfe.

Beginnend im Juli 2025 werden in der Gemeinde Oßling für ein Jahr in einem speziell dafür aufgestellten Messcontainer:

  • die Feinstaubkonzentrationen (PM10) automatisch mit einer zeitlichen Auflösung von einer Stunde sowie gravimetrisch als Tagesproben auf Filter (HVS),
  • neben dem Messcontainer an fünf verschiedenen Orten mittels sogenannten Bergerhoffsammlern zur Bestimmung von Sedimentablagerungen einschließlich der Schwermetalle Blei, Cadmium, Arsen und Nickel,
  • meteorologische Parameter mit einer zeitlichen Auflösung von einer Stunde

erfasst.

Die Messungen wurden von der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) durchgeführt.

Ziel der Sondermessung ist es, zu prüfen, ob die Grenz- und Immissionswerte durch den Betrieb des Steinbruchs verletzt werden.

Nach Validierung der ersten Monatsdaten ist geplant, diese hier online bereitzustellen.

 

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