Optimierung des Blitzschutzes bei Biogasanlagen

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Projektlaufzeit

08/2016 – 11/2016

Projektziele

  • Statistische Erfassung von Blitzeinschlägen bzw. Blitzschäden in landwirtschaftlichen Biogasanlagen
  • Darstellung des Standes der Technik für den Blitzschutz von landwirtschaftlichen Biogasanlagen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Verbesserung des Blitzschutzes in sächsischen Biogasanlagen und für Anforderungen bezüglich des Blitzschutzes im Rahmen von Genehmigungsverfahren

Projektergebnisse

  • Die Auswertung der ermittelten Schäden bei sächsischen Biogasanlagen (BGA) mit vorhandenem innerem und äußerem Blitzschutz lieferte Anhaltspunkte dafür, dass sich der Zustand des vorhandenen äußeren Blitzschutzsystems einschließlich des Überspannungsschutzes nicht immer in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
  • Etwa jeder vierte direkte Blitzeinschlag in eine BGA führte zu einem Schaden.
  • Für Biogasanlagen gibt es je nach Größe der Anlage unterschiedliche rechtliche Anforderungen, welche Blitzschutzsysteme als Stand der Sicherheitstechnik fordern. Das sind insbesondere arbeitsschutzrechtliche Regelungen, das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Störfallverordnung. Diese Gesetze und Verordnungen enthalten jedoch keine materiellen Regelungen für Biogasanlagen. Diese finden sich in der »Technische Regel Betriebssicherheit 2152 Teil 3« in dem Regelwerk »VdS 2010: Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz« sowie im Beiblatt 2 zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) mit seinen Teilen »Biogasanlagen« und »Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen«.
  • Das Beiblatt 2 zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist als Stand der Sicherheitstechnik anzusehen. Es fordert für Biogasanlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen einen äußeren Blitzschutz der Schutzklasse II. Im Einzelfall kann aber bei Detailkenntnis auf Grundlage einer durchgeführten Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) davon abgewichen werden.
  • Im Ergebnis von durchgeführten Risikoanalysen gilt für Biogasanlagen:
    • Der Blitzschutz-Potentialausgleich für alle eingeführten Versorgungsleitungen und
    • der koordinierte Überspannungsschutz für die elektrischen Leitungen der automatischen Brandschutzmaßnahmen in der gesamten Biogasanlage sind immer erforderlich.
  • Notwendige Bestandteile von Blitzschutzsystemen bei Biogasanlagen, wie Fangeinrichtungen, Ableitungen etc., wurden in Abhängigkeit vom Erfordernis eines äußeren Blitzschutzes betrachtet.
  • Bestandsanlagen, die Defizite im Bereich des Blitz- und Überspannungsschutzes haben, sind schwieriger nachzurüsten. Die Möglichkeiten hängen u. a  von der konkreten BGA sowie deren Ausgestaltung ab. Es wurde eine mögliche Priorisierung (Reihenfolge) der nachzurüstenden Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.
  • Prüfungen des Blitzschutzsystems einer BGA sind durch fachkundiges Personal auszuführen. Fachkundiges Personal sind »Blitzschutzfachkräfte für Prüfung« nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Nationales Vorwort«, und für den Bereich des Überspannungsschutzes zusätzlich »Elektrofachkräfte«.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Torsten Moczigemba

Telefon: 0351 2612-5208

E-Mail: Torsten.Moczigemba­@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Abschlussbericht

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